Pressemitteilung: Widmann-Mauz: Organspende braucht Vertrauen
Die geltende erweiterte Zustimmungslösung setzt auf die bewusste Zustimmung des Einzelnen zur Organspende. Nach dem Leben eines Menschen können Organe nach dem Transplantationsgesetz nur entnommen werden, wenn der Tod an Hand sicherer Todeskriterien festgestellt wurde und der Verstorbene zu Lebzeiten in die Organspende eingewilligt hat. Hat er keine Erklärung abgegeben, können seine nächsten Angehörigen auf der Grundlage seines mutmaßlichen Willens zustimmen.
"Es steht die Entscheidung des Einzelnen im Vordergrund. Die Regelung ermöglicht denjenigen, die durch eine Spende anderen Menschen helfen möchten, dies zu tun. Sie akzeptiert aber auch in gleicher Weise, wenn jemand kein Spender sein will. Dieser Respekt vor dem Willen des Einzelnen fördert die Akzeptanz der Organspende insgesamt. Dies ist für mich ein ganz wesentliches Argument für die erweiterte Zustimmungslösung", so Annette Widmann-Mauz.
Dennoch bleibe eine Diskussion über die gesetzlichen Regelungen wichtig, betonte die Parlamentarische Staatssekretärin: "Ich freue mich, dass sich der Deutsche Ethikrat heute dem Thema Organspende widmet und das 'Für und Wider' der einzelnen Lösungsansätze diskutiert. Wichtig ist, dass Menschen ernsthaft über die Organspende und ihre lebenswichtige Bedeutung sprechen. Das baut Hemmschwellen ab und die Bereitschaft zur Spende steigt. Jede Unterstützung in diesem Bemühen um Aufklärung und Information der Bevölkerung - wie dies heute durch die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem Thema im Deutschen Ethikrat geschieht - leistet für diesen notwendigen Dialog über das Thema Organspende einen wesentlichen Beitrag."
Weitere Informationen unter:
- www.bmg.bund.de
- www.organspende-info.de.
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